Service
Finden Sie schnelle Hilfe mit unserem FAQ, Notfall-Hinweisen & Formularen.
FAQ
Fragen & Antworten
Viele Anliegen lassen sich schnell und unkompliziert klären. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Mietvertrag, Betriebskosten, Schäden und organisatorischen Themen.
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Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich erstellt.
Gesetzlich muss sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung kann zudem frühestens erfolgen, wenn alle Abrechnungen der Versorger vollständig eingegangen sind.
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Ein etwaiges Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird in der Regel 4 Woche nach Zustellung der Abrechnung ausgezahlt, sofern keine Korrektur der Abrechnung erfolgen muss.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das bekannte Konto.
Andernfalls bitten wir um schriftliche Mitteilung der Bankverbindung.
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Viele Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser) werden jahresbezogen abgerechnet. Daher ist eine vollständige Abrechnung erst nach Ende des Abrechnungsjahres möglich.
Nach dem Auszug erfolgt die Abrechnung anteilig im Rahmen der Jahresabrechnung.
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Ja. Liegt ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, werden Nachzahlungen automatisch eingezogen. Ohne SEPA-Mandat richten Sie sich bitte nach der Zahlungsaufforderung in Ihrer Abrechnung.
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Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende (§ 573c BGB), unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, sofern der Mietvertrag nichts Abweichendes regelt.
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Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung abgerechnet. Der Vermieter hat hierfür nach aktueller Rechtsprechung eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist von bis zu 6 Monaten.
Ein Teil der Kaution kann unter Umständen bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten werden.
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Mängel sind schriftlich zu melden, idealerweise über das Mängel- oder Schadenformular auf unserer Website. Bitte beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und fügen Sie – wenn möglich – Fotos bei.
Bei akuten Notfällen melden Sie sich auch gerne telefonisch.
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Ein Notfall liegt vor bei z. B.:
- Wasserrohrbruch
- Heizungsausfall im Winter
- Stromausfall im gesamten Objekt
Die entsprechende Notfallnummer erfahren Sie außerhalb unserer Servicezeiten auf unserer Bandansage.
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Für den Fall das Sie sich ausgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an einen Schlüsseldienst. Die Hausverwaltung verfügt nicht über Wohnungsschlüssel für Ihre Wohnung.
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Änderungen Ihrer Kontaktdaten oder Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit – bevorzugt über das Kontaktformular auf unserer Website oder an info@nu-hausverwaltung.de
So stellen wir eine korrekte und sichere Verarbeitung sicher.
Notfallkontakte
Übersicht der Notfallkontakte
Stadtwerke Rheine
Bei Gasgeruch
Stadtwerke Rheine GmbH
05971 / 450
Schlüssel Notdienst
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels oder Abbruch des Schlüssels im Schloss
City Schuh- und Schlüsselnotdienst Özkan Korkmaz
0173 / 5163 451
Aktuelle Notdienstnummer
In allen anderen Fällen erfahren Sie unsere aktuelle Notdienstnummer, außerhalb der Geschäftszeiten, auf der Bandansage unserer Rufnummer
NU-Hausverwaltung
05971 50375
Formulare zum Download für Mieter
Downloads für Mieter
Hier finden Sie eine Sammlung von Formularen die Sie herunterladen können.
Mieterselbstauskunft
Formular für die Selbstauskunft des Mieters
Vermieterauskunft
Formular für die Auskunft des Vermieters
Wohnungsgeberbestätigung
Formular für die Bestätigung der Wohnadresse
Mietbescheinigung
Formular für die Mietbescheinigung des Kreises Steinfurt
SEPA-Lastschrift
Formular für das SEPA-Lastschriftsmandat
